Datenschutz

Seit 01.07.2011 können die Online-Nutzungsdaten der vom SZM-Verfahren erfassten Web-Angebote nach den strikten Anforderungen zum Datenschutz ermittelt werden, welche zu Jahresanfang von den Datenschutzbeauftragen der Länder bekräftigt wurden.Hierzu haben wir unsererseits ein Datenschutzpaket zum SZM-Verfahren für Sie implementiert:
– Alle SZM-Boxen (“Zählboxen”) haben ein Softwareupdate erhalten, welches die IP-Adressen nun vor jeglicher Verarbeitung um 1 Byte kürzt und somit anonymisiert.
– Eine opt-out-Funktion ermöglicht es, die Erfassung der Nutzungsvorgänge durch das SZM auf Dauer zu unterbinden.
– Wir stellen allen Kunden eine einheitliche Datenschutzerklärung zur Verfügung.

Im Folgenden geben wir Ihnen hierzu die notwendigen Hintergrundinformationen:IP-Adressen-Kürzung

Die IP-Adressen der Internetnutzer wurden im SZM noch nie permanent gespeichert und werden es natürlich auch weiterhin nicht. Mit dem neuen Software-Release, das auf alle zentralen Messboxen eingespielt wurde, werden als zusätzliche Datenschutzmaßnahme alle IP-Adressen vor jeglicher Verarbeitung (Georesolving auf Bundesland-Ebene und Ident-Bildung) um 1 Byte gekürzt und damit anonymisiert. Beispiel: Die IP “192.168.100.50” wird dann zu “192.168.100.0”.

opt-out-Funktion

Die opt-out-Funktion wird technisch über ein spezielles Cookie realisiert, welches vom Mess-System als opt-out-Cookie erkannt wird. Alle Anfragen an das System, welche das opt-out-Cookie enthalten, werden vollständig verworfen. Es erfolgt keine Auswertung, Messung oder Anzeige dieser Anfragen. Auch wird dieser Nutzer niemals eine Befragungseinladung der AGOF erhalten.

Datenschutzerklärung (DSE)

Die DSE wird allen Kunden zur Verfügung gestellt. Über die Out-Out-Funktion kann der Internetnutzer die zentrale opt-out-Seite erreichen und sich von der SZM-Messung abmelden.
Download: Einheitliche Datenschutzerklärung (DSE)

Auftragsdatenverarbeitungsvertrag (ADV)

Die Messung und Anonymisierung der Zugriffe durch das SZM-Verfahren stellt eine Auftragsdatenverarbeitung durch die INFOnline dar, für die das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) detaillierte Vorgaben macht. Dies wurde mit den Aufsichtsbehörden aller Bundesländer abgestimmt. Der für die INFOnline zuständige Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) NRW hat das Vertragswerk zudem als datenschutz- und gesetzeskonform eingestuft.

 

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